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Rechtliches · AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ferienwohnung „9° Ost“ · Davos Monstein

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vermietung der Ferienwohnung „9° Ost“ in Davos Monstein sowie sämtliche hiermit zusammenhängenden Leistungen des Vermieters. Mit der Buchung erkennt der Gast diese AGB als verbindlich an.

Ziffer 1

Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese AGB gelten für alle Verträge über die entgeltliche Überlassung der Ferienwohnung „9° Ost“ in Davos Monstein (nachfolgend „Ferienwohnung“) zur Beherbergung sowie für alle damit verbundenen weiteren Leistungen des Vermieters. Abweichende Bedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

Vertragspartner sind der Gast (buchende Person sowie alle mitreisenden Personen) und der Betreiber der Ferienwohnung „9° Ost“ in Davos Monstein (nachfolgend „Vermieter“). Der Gast stellt sicher, dass auch die mitreisenden Personen die in diesen AGB enthaltenen Pflichten einhalten.

Ziffer 2

Buchung und Vertragsabschluss

Die Darstellung der Ferienwohnung in Inseraten, Prospekten oder Online-Auftritten stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Buchung dar. Der Gast kann eine Buchung schriftlich, in Textform oder über ein Buchungsportal bzw. ein Online-Buchungssystem vornehmen. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Buchung bestätigt (Buchungsbestätigung) oder die Buchung anderweitig annimmt. Massgeblich für den Leistungsumfang sind die Buchungsbestätigung sowie diese AGB. Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform durch den Vermieter. Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung unverzüglich zu prüfen und etwaige Abweichungen oder Unklarheiten sofort mitzuteilen. Unterlässt der Gast dies, gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als genehmigt.

Ziffer 3

Mietdauer, Anreise und Abreise

Die Mietdauer ergibt sich aus der bestätigten Buchung. Eine Unter- oder Weitervermietung der Ferienwohnung ist nicht gestattet. Eine Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken (insbesondere gewerbliche Nutzung, Veranstaltungen oder vergleichbare Zwecke) ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters in Textform zulässig. Anreise und Abreise erfolgen zu den in der Buchungsbestätigung genannten Zeiten. Sofern keine Zeiten vereinbart sind, gilt: Anreise ab 16:00 Uhr und Abreise bis 10:00 Uhr. Eine frühere Anreise oder spätere Abreise ist nur nach vorheriger Abstimmung und Verfügbarkeit möglich; hieraus kann kein Anspruch abgeleitet werden. Der Gast verpflichtet sich, bei Abreise sämtliche Schlüssel bzw. Zutrittsmittel vollständig zurückzugeben und die Ferienwohnung in dem vereinbarten bzw. ordnungsgemässen Zustand zu übergeben. Bei Verlust von Schlüsseln/Zutrittsmitteln trägt der Gast die Kosten für Ersatz und gegebenenfalls erforderliche Sicherheitsmassnahmen (z. B. Austausch von Schliesszylindern), soweit der Verlust vom Gast zu vertreten ist.

Ziffer 4

Mietpreis, Nebenkosten, Zahlung und Kaution

Der Mietpreis ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, umfasst der Mietpreis die gewöhnlichen Nebenkosten (insbesondere Strom, Wasser, Heizung) im üblichen Umfang einer Ferienwohnungsnutzung. Verbrauchs- oder leistungsabhängige Sonderkosten, behördliche Abgaben sowie ortsübliche Kurtaxen werden, sofern anwendbar und nicht bereits im Buchungspreis enthalten, zusätzlich erhoben und sind vom Gast zu tragen.

Die Zahlungsmodalitäten (Fälligkeit, Anzahlung, Restzahlung) ergeben sich aus der Buchungsbestätigung bzw. den im Buchungsprozess ausgewiesenen Bedingungen. Zahlungen sind fristgerecht ohne Abzug zu leisten. Gerät der Gast mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurückzutreten und den Schaden nach Massgabe dieser AGB geltend zu machen. Der Vermieter ist berechtigt, zur Absicherung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis eine Kaution zu verlangen. Art, Höhe und Fälligkeit der Kaution ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Die Kaution dient insbesondere der Sicherung von Ansprüchen wegen Schäden, fehlender Gegenstände, aussergewöhnlicher Verschmutzungen, verspäteter Abreise, Vertragsverletzungen sowie ausstehenden Zahlungen. Eine Rückzahlung erfolgt nach Prüfung der Ferienwohnung innerhalb angemessener Frist, sofern keine Ansprüche bestehen.

Ziffer 5

Nutzung der Ferienwohnung und zulässige Personenanzahl

Die Ferienwohnung darf ausschliesslich von der in der Buchung angegebenen Anzahl von Personen genutzt werden. Eine Überbelegung ist aus Sicherheits- und Rücksichtnahmegründen nicht gestattet. Kinder zählen als Personen. Der Vermieter kann bei Verstoss eine angemessene Nachberechnung vornehmen oder, bei schwerwiegender Überbelegung, den Vertrag ausserordentlich kündigen; weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter auf Verlangen die Namen aller mitreisenden Personen mitzuteilen, soweit dies zur Vertragserfüllung, zur Sicherheit, zur Einhaltung behördlicher Vorgaben oder zur ordnungsgemässen Gästeregistrierung erforderlich ist.

Ziffer 6

Hausordnung, Ruhezeiten, Rauchen, Haustiere, Besucher und Feiern

Der Gast verpflichtet sich zu einem rücksichtsvollen Verhalten gegenüber Nachbarn und Dritten. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags und einzuhalten. Ruhezeiten sind von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr einzuhalten. In diesen Zeiten sind Lärm und vermeidbare Geräusche zu unterlassen.

Das Rauchen ist in der Ferienwohnung grundsätzlich nicht gestattet. Etwaige ausgewiesene Rauchbereiche sind sauber zu halten; Zigarettenreste sind ordnungsgemäss zu entsorgen. Bei Verstössen können Reinigungs- und Wiederherstellungskosten (z. B. Geruchsneutralisation) dem Gast in Rechnung gestellt werden.

Haustiere sind nur erlaubt, wenn dies vorab ausdrücklich vereinbart wurde. Der Gast stellt sicher, dass von Haustieren keine Belästigungen oder Schäden ausgehen. Tiere dürfen nicht unbeaufsichtigt in der Ferienwohnung verbleiben, sofern hierdurch Lärm, Verschmutzung oder Schäden zu befürchten sind. Bei nicht genehmigter Tierhaltung ist der Vermieter berechtigt, eine angemessene Zusatzreinigung zu berechnen und/oder den Vertrag ausserordentlich zu kündigen. Besucher sind in angemessenem Umfang zulässig, sofern hierdurch die zulässige Personenanzahl nicht überschritten wird und keine Störungen entstehen. Übernachtungsgäste, die nicht gebucht sind, sind nicht gestattet. Feiern, Partys oder Veranstaltungen in der Ferienwohnung sind nicht erlaubt, sofern nicht ausnahmsweise vorher schriftlich zugestimmt wurde.

Ziffer 7

Sorgfaltspflichten, Reinigung und Umgang mit Inventar

Der Gast verpflichtet sich, die Ferienwohnung sowie das Inventar pfleglich zu behandeln, ausreichend zu lüften und zu heizen sowie sämtliche Einrichtungen bestimmungsgemäss zu nutzen. Fenster und Türen sind beim Verlassen der Ferienwohnung zu schliessen; Wasser- und Energieverbrauch sind auf ein übliches Mass zu beschränken. Das Inventar (Möbel, Küchenausstattung, Textilien, technische Geräte) ist sorgfältig zu behandeln. Das Umstellen von Möbeln ist nur in schonender Weise zulässig; Beschädigungen an Wänden, Böden oder Einrichtungsgegenständen sind zu vermeiden. Das Laden von E-Bike-/E-Scooter-Akkus in Innenräumen ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich erlaubt ist und die Akkus während des Ladevorgangs beaufsichtigt werden; andernfalls ist es aus Sicherheitsgründen zu unterlassen.

Bei vereinbarter Endreinigung entbindet dies den Gast nicht von der Pflicht, die Ferienwohnung in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Insbesondere sind Geschirr zu spülen, Lebensmittelreste zu entsorgen, Abfall getrennt zu entsorgen (gemäss örtlichen Vorgaben) und grobe Verschmutzungen zu beseitigen. Bei aussergewöhnlicher Verschmutzung oder erforderlicher Sonderreinigung kann der Vermieter die Mehrkosten in Rechnung stellen.

Ziffer 8

Mängel, Schäden und Haftung

Der Gast hat die Ferienwohnung bei Anreise zu prüfen und erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich in Textform oder auf dem vereinbarten Meldeweg anzuzeigen. Unterlässt der Gast die Anzeige, können Rechte wegen des Mangels ausgeschlossen sein, soweit dem Vermieter dadurch eine Abhilfe unmöglich gemacht oder erschwert wird. Der Gast haftet für alle durch ihn, mitreisende Personen, Besucher oder mitgebrachte Haustiere verursachten Schäden an der Ferienwohnung, am Inventar sowie an gemeinschaftlichen Einrichtungen, soweit der Schaden vom Gast zu vertreten ist. Dies umfasst auch Folgeschäden (z. B. Nutzungsausfall), soweit gesetzlich zulässig. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Vermieter ist berechtigt, zur Schadensbehebung geeignete Massnahmen zu ergreifen. Der Vermieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für vom Gast eingebrachte Gegenstände. Der Gast trägt die Verantwortung für die Sicherung seiner Wertsachen. Fundsachen werden nach Ermessen des Vermieters für eine angemessene Zeit aufbewahrt und können auf Wunsch des Gastes gegen Kostenersatz versandt werden.

Ziffer 9

Stornierung, Umbuchung und Nichtanreise

Eine Stornierung durch den Gast hat in Textform zu erfolgen. Massgeblich für die Berechnung etwaiger Stornokosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung beim Vermieter. Der Vermieter bemüht sich, die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten. Soweit eine anderweitige Vermietung gelingt, werden ersparte Aufwendungen und entsprechende Einnahmen angerechnet. Sofern keine abweichenden Bedingungen in der Buchungsbestätigung oder über das jeweilige Buchungsportal gelten, gelten folgende Stornokosten als pauschalierter Ersatz:

Stornokosten nach dem Zeitpunkt, an dem die Stornierung beim Vermieter eingeht
Eingang der StornierungStornokosten
bis 30 Tage vor Anreise0% des Mietpreises
29 bis 14 Tage vor Anreise50% des Mietpreises
13 bis 7 Tage vor Anreise70% des Mietpreises
ab 6 Tage vor Anreise sowie bei Nichtanreise90% des Mietpreises

Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Umbuchungen (z. B. Änderung von Reisedaten) sind nur nach Verfügbarkeit und Zustimmung des Vermieters möglich. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Für Umbuchungen kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr erhoben werden, sofern dies in der Buchungsbestätigung ausgewiesen ist oder der Aufwand dies rechtfertigt. Reist der Gast nicht an, ohne vorher zu stornieren, bleiben die vertraglichen Zahlungsansprüche des Vermieters nach Massgabe dieser AGB bzw. der Buchungsbedingungen bestehen. Eine Schlüsselübergabe oder Teilinanspruchnahme gilt nicht als Stornierung.

Ziffer 10

Höhere Gewalt und behördliche Anordnungen

Als höhere Gewalt gelten alle Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und die von keiner der Parteien verursacht wurden oder beherrscht werden können, insbesondere Lawinen, Unwetter, Überschwemmungen, Erdrutsche, Feuer, Erdbeben, Streik, Epidemien und Pandemien, Terrorismus und Krieg sowie behördliche Anordnungen, die auf solche Ereignisse zurückgehen (z. B. Strassensperrungen und damit die Sperrung des Zugangs nach Davos Monstein, Evakuierungen, Reise- oder Beherbergungsbeschränkungen). Solange und soweit ein solches Ereignis die Erfüllung des Vertrags verhindert, sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit; ein Verschulden liegt in diesem Fall auf keiner Seite. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich in Textform über das Ereignis und über die voraussichtlichen Folgen für die Buchung. Schadenersatz oder eine Entschädigung schuldet dabei keine Partei der anderen; nicht ersetzt werden namentlich Reise- und Transportkosten, Kosten einer Ersatzunterkunft, weitere Aufwendungen des Gastes sowie entgangene Mieteinnahmen des Vermieters.

Vom Ausschluss der Entschädigung nicht erfasst ist der Mietpreis selbst. Kann der Aufenthalt wegen höherer Gewalt überhaupt nicht stattfinden, entfällt die Zahlungspflicht des Gastes, Stornokosten nach Ziffer 9 fallen nicht an, und bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Die Parteien suchen vorrangig eine Umbuchung auf einen anderen Zeitraum oder eine Gutschrift in der Höhe der geleisteten Zahlung; kommt darüber innert angemessener Frist keine Einigung zustande, wird der Betrag zurückerstattet. Verzögert sich die Anreise oder verkürzt sich der Aufenthalt aus einem solchen Grund, reduziert sich der Mietpreis anteilsmässig um die nicht nutzbaren Nächte, während bereits bezogene Nächte geschuldet bleiben. Kann der Gast wegen eines solchen Ereignisses nicht abreisen, verständigen sich die Parteien über die Verlängerung des Aufenthalts und deren Abgeltung, soweit die Ferienwohnung verfügbar ist. Liegt der Hinderungsgrund allein im Bereich des Gastes (z. B. eigene Erkrankung oder Verhinderung, ohne dass der Zugang zur Ferienwohnung betroffen ist), bleibt es bei Ziffer 9.

Ziffer 11

Datenschutz und Schlussbestimmungen

Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Gastes (insbesondere Kontaktdaten, Buchungsdaten und Zahlungsinformationen) ausschliesslich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen und soweit dies zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Mietvertrags sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung notwendig ist (z. B. Zahlungsdienstleister) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Weitere Informationen ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen des Vermieters, sofern diese bereitgestellt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. Es gilt materielles Schweizer Recht. Soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen, bleiben diese unberührt. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters.